Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Rosenberger Restaurant GmbH, Vienna Business Park-Turm A/34, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 92213h (nachfolgend „Rosenberger“) erbringt alle Leistungen in Zusammenhang mit dem Rosenberger Bonusclub (nachfolgend das „Bonusprogramm“) gegenüber den Teilnehmern am Bonusprogramm (nachfolgend jeweils ein „Teilnehmer“ und jeder Teilnehmer gemeinsam mit Rosenberger die „Parteien“) auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Bonusprogramm, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind nur wirksam, wenn dies von Rosenberger schriftlich bestätigt wird.
1.3 Das Bonusprogramm ist ein Treueprogramm von Rosenberger.
1.4 Die Leistungen von Rosenberger im Rahmen des Bonusprogramms gegenüber dem Teilnehmer umfassen die unentgeltliche Verpflegung (nachfolgend die „Gratiskonsumation“) entsprechend der Bestimmungen in Punkt 4dieser AGB sowie das Sammeln von Bonuspunkten, die der Teilnehmer zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen von Rosenberger entsprechend der Bestimmungen in Punkt 5 in diesen AGB einsetzen kann (nachfolgend die „Bonuspunkte“)
1.5 Die Bestimmungen dieser AGB können von Rosenberger jederzeit geändert werden, sofern diese auf sachlichen Gründen beruhen und der Kunde nicht unbillig benachteiligt wird, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website des Bonusprogramms und per E-Mail an die vom Teilenehmer zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an sales@rosehill.at, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Teilnehmers besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Rosenberger gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
2. Registrierung und Bonuscard
2.1 Teilnehmer kann sein, wer als Busfahrer und/oder Reiseleiter tätig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme am Bonusprogramm ist auf berufliche Zwecke beschränkt. Anderen Personen sowie zu privaten Zwecken ist die Registrierung als Teilnehmer untersagt.
2.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme am Bonusprogramm zum Zeitpunkt der Registrierung, danach im Abstand von jeweils sechs Kalendermonaten und auf Verlangen von Rosenberger jederzeit nachzuweisen. Der Teilnehmer ist von der Pflicht zum Nachweis der Tätigkeit als Busfahrer und/oder Reiseleiter befreit, sofern er in die Erhebung dieser Informationen durch Rosenberger einwilligt und Rosenberger den Nachweis durch eigene Recherche beim vom Teilnehmer angegebenen Arbeitergeber des Teilnehmers ohne unangemessen hohen Aufwand selbst erheben kann. Für den Fall der Verweigerung der Auskunft durch den vom Teilnehmer angegebenen Arbeitergeber, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Nachweis selbst zu erbringen.
2.3 Die Anmeldung des Teilnehmers zum Bonusprogramm erfolgt nach Wahl des Teilnehmers online auf der Website des Bonusprogramms oder per Tablet in einer der Niederlassungen von Rosenberger (nachfolgend die „Rosenberger-Filiale“).
2.4 Nach der Anmeldung zum Bonusprogramm erhält der Teilnehmer Zugriff auf ein Online-Benutzerkonto (nachfolgend das „Benutzerkonto“).
2.5 Dem Teilnehmer wird zum Zweck der Identifikation des Teilnehmers sowie zum Nachweis der Teilnahme am Bonusprogramm eine physische Kundenkarte (nachfolgend die „Bonuscard“) ausgestellt. Die Zustellung der Bonuscard erfolgt postalisch an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Postadresse.
2.6 Dem Teilnehmer wird zum Zweck der Identifikation des Teilnehmers sowie zum Nachweis der Teilnahme am Bonusprogramm überdies eine Bestätigungs-E-Mail, an die vom Teilnehmer bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
2.7 Der Teilnehmer hat sich bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bonusclub durch Vorzeigen der Bonuscard zu legitimieren.
2.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen Missbrauch der Bonuscard, die Beschädigung und/oder den Verlust der Bonuscard unverzüglich an die E-Mail Adresse sales@rosehill.at zu melden.
2.9 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Benutzerkonto vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen und die Bonuscard vor Verlust zu schützen.
3. Unentgeltlichkeit des Bonusprogramms
Die Teilnahme am Bonusprogramm ist kostenlos.
4. Gratiskonsumation
4.1 Wenn der Teilnehmer im Rahmen seiner Berufsausübung als Busfahrer und/oder Reiseleiter eine Rosenberger-Filiale besucht, hat er Anspruch auf Gratiskonsumation. Bei sonstigen Besuchen einer Rosenberger-Filiale, insbesondere im Rahmen privat veranlasster Reisen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Gratiskonsumation.
4.2 Aktuell unterliegt die Konsumation einer Obergrenze von 3 Konsumationsbelegen pro Tag.
4.3 Die Inanspruchnahme der Gratiskonsumation ist ausschließlich über hierfür gekennzeichnete Kassen in der jeweiligen Rosenberger-Filiale möglich. Der Teilnehmer hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Gratiskonsumation auf Verlangen von Rosenberger nachzuweisen/glaubhaft zu machen.
5. Bonuspunkte
5.1 Wenn der Teilnehmer im Rahmen seiner Berufsausübung als Busfahrer und/oder Reiseleiter eine Rosenberger-Filiale besucht und nachweislich, im Rahmen dieses Besuches zumindest 20 weitere in der jeweiligen Rosenberger-Filiale konsumierende Gäste, gebracht hat, erhält der Teilnehmer 20 Bonuspunkte. Die Bonuspunkte werden dem Kundenkonto gutgeschrieben. Bei sonstigen Besuchen einer Rosenberger-Filiale, insbesondere im Rahmen privat veranlasster Reisen oder wenn im Rahmen seiner Berufsausübung als Busfahrer und/oder Reiseleiter weniger als 20 weitere in der jeweiligen Rosenberger-Filiale konsumierende Gäste bringt, erhält der Teilnehmer keine Bonuspunkte.
5.2 Die Gutschrift der Bonuspunkte erfolgt nur wenn der Teilnehmer das Vorliegen der Voraussetzungen zum Erhalt der Bonuspunkte nachzuweist/glaubhaft macht und sich bei einer der hierfür gekennzeichneten Kasse durch Vorlage der Bonuscard ausweist.
5.3 Der Teilnehmer kann die Bonuspunkte im Online-Prämienshop von Rosenberger einsetzen. Ein Bonuspunkt entspricht EUR 0,50 (inkl USt). Im Fall des Widerrufs des Kaufvertrages oder einer sonstigen Rückabwicklung des Geschäfts, werden die für die Zahlung verwendeten Bonuspunkte dem Kundenkonto guteschrieben.
5.4 Bonuspunkte werden in der Reihenfolge ihres Erwerbes verbraucht (first-in-first-out).
5.5 Bonuspunkte verfallen 12 Monate nach deren Erwerb. Verfallene Bonuspunkte können vom Teilnehmer nicht mehr zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden.
5.6 Bei der Nutzung von Bonuspunkten zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gelten in Hinblick auf den hierfür abgeschlossenen Vertrag die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen Bestimmungen der Rosenberger-Filiale bzw des Online-Prämienshops von Rosenberger.
5.7 Bonuspunkte sind weder entgeltlich noch unentgeltlich übertragbar und können nicht gegen Bargeld eingelöst werden.
6. Sperre und Kündigung
6.1 Die Teilnahme am Bonusprogramm wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme am Bonusprogramm jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
6.3 Rosenberger ist berechtigt, die Teilnahme am Bonusprogramm unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats zu beenden.
6.4 Rosenberger ist berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers am Bonusprogramm jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden, wobei als wichtiger Grund insbesondere gilt:
- die beharrliche Verletzung von Pflichten des Teilnehmers aus diesen AGB,
- das Vortäuschen des Vorliegens der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Gratiskonsumation und/oder dem Erwerb von Bonuspunkten,
- die missbräuchliche Verwendung der Bonuscard,
- der Wegfall der Voraussetzungen zur Teilnahme am Bonusprogramm gemäß Punkt 1 dieser AGB,
- die Weitergabe der Bonuscard an Dritte und
- ein Verstoß gegen die Hausordnung beim Besuch einer Rosenberger-Filiale.
(nachfolgend zusammen die „Beendigungsgründe“).
6.5 Rosenberger ist berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend von der Teilnahme am Bonusclub auszuschließen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass zumindest einer der Beendigungsgründe vorliegt.
6.6 Rosenberger ist überdies berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend von der Teilnahme am Bonusclub auszuschließen, wenn der Nachweis gemäß Punkt 2 dieser AGB nicht binnen einer Nachfrist von einem Kalendermonat erbracht wird. Erbringt der Teilnehmer den Nachweis gemäß Punkt 2.2 dieser AGB nicht binnen einer Nachfrist von insgesamt zwei Kalendermonaten ist Rosenberger berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers am Bonusclub aus wichtigem Grund zu beenden.
6.7 Im Fall der Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm verfallen alle Bonuspunkte mit sofortiger Wirkung. Im Fall der Beendigung der Teilnahme durch Rosenberger ohne Vorliegen eines Beendigungsgrundes oder gemäß Punkt 6 dieser AGB verfallen die Bonuspunkte entsprechend Punkt 5.5 dieser AGB.
7. Haftung
Rosenberger haftet gegenüber dem Teilnehmer nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Rosenberger für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung trägt der Teilnehmer.
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Diese AGB sowie sämtliche zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Bonusprogramm unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
9.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus diesen AGB oder in Zusammenhang mit dem Bonusprogramm wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, zuständigen Gerichtes vereinbart.
9.3 Für Erklärungen im Rahmen dieser AGB gilt die Kommunikation per E-Mail auch ohne digitale Signatur als schriftlich iSd § 886 ABGB.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. Die unzulässige oder unzureichende Bestimmung ist im Sinne der geltungserhaltenden Reduktion durch eine solche, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.